Die Bergschaft Holzmatten ist eine der sieben Alpkorporationen im Grindelwaldtal. Die ersten Regeln stammen aus dem Jahre 1404. Die heute in ihren Grundzügen immer noch gültigen Satzungen sind im sogenannten Taleinungsbrief aus dem Jahre 1538 niedergeschrieben. Die letzte Überarbeitung dieses einmaligen, und für die Alpen in Grindelwald wichtigen Dokumentes, fand im Jahre 2002 statt.
Bereits im Mittelalter wurde der Talboden individuell bewirtschaftet, während das darüberliegende Alpgebiet nach alemannischer Art als Gemeingut (Allmend) galt. Hier darf nur Vieh weiden, das im Tal überwintert hat. Nur die Bauern, die sesshaft im Tal sind, haben das Recht ihre Tiere auf der Alp zu sömmern. Wie viele Tiere ein einzelner Landwirt auf die Alp geben darf, bestimmt sich nach der Grasmenge, die auf seinem Grundstück im Tal wächst. Diese Regelung hat seit Jahrhunderien vor einer Übernutzung der Alpweiden geschützt. Die Alprechte sind nicht an eine Person, sondern an den Boden im Tal gebunden, und können nicht verkauft werden.
Weideland: 140 Hektaren
Waldweide: 3 Hektaren
Wildheu 6 Hektaren
Streueland: 5 Hektaren
Total: 154 Hektaren
Kuhrechte: 99
Bestossung 2017:
47 Kühe
35 Galtvieh
60 Ziegen
Spätenboden
Wird nur von Galtvieh bestossen
Läger
Alpauffahrt anfangs Juni bis anfangs Juli und anfangs September bis zur Alpabfahrt ca. 20. September
Steessiboden
Anfangs Juli bis gegen Ende Juli und Ende August für ca. eine Woche
Im Steessiboden ist ein Senntum mit 50 Ziegen.
Feld
Ende Juli bis Ende August.
Höchst gelegenes Alpläger im Kanton Bern
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